Was kostet es ungefähr?
Gebühren werden entweder nach festen Tabellensätzen oder nach Vereinbarung abgerechnet. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt im Zweifel die gesetzliche Gebühr nach den Tabellen. Dies sind die Rechtsanwaltsgebührenverordnung RVG-VV und die Steuerberatergebührenverordnung StbVV.
Für steuerliche Dauermandate und auch Rechtsberatungstätigkeiten wie Vertragsentwürfe bieten sich Vergütungsvereinbarungen an.